Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Nürnberg, Erlangen oder Fürth oder im Umland? Seit über 25 Jahren berät die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Uwe Willmann Unternehmen sowie Privatleute auch zum Thema Strafrecht. Hierzu gehört das Insolvenzstrafrecht und das Steuer-Strafrecht. Im Wirtschafts-Strafrecht geht es meist um sehr komplexe Sachverhalte; deshalb dauern die Ermittlungsverfahren häufig sehr lange. Das sich unter Umständen anschließende Strafverfahren benötigt alleine für die Hauptverhandlung oft mehrere Verhandlungstage. Bereits das Ermittlungsverfahren erfordert akribisches Arbeiten des Straf-Verteidigers.

Das gilt aber auch für die Vorbereitung und die Durchführung der Hauptverhandlung. Umfangreiche Akten müssen durch Fachanwälte gesichtet werden. Erst nach einer genauen Analyse des Akteninhalts kann es gelingen, die häufig überzogenen Vorwürfe der Kriminalpolizei und der Vertreter der Anklage zu widerlegen. Dazu brauchen Sie einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite, der einen kühlen Kopf und vor allem auch den Überblick behält. Letztlich geht es darum, das entscheidende Gericht im Strafprozess von der Unschuld oder der nur geringen Schuld des Mandanten zu überzeugen. Oder überzeugend und nachvollziehbar darzulegen, warum es zur Tat kam und welche Strafmilderungsgründe zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind. Das Ziel einer wirksamen Verteidigung durch Fachanwälte ist entweder die Einstellung des Ermittlungs- und Strafverfahrens oder eine möglichst geringe Bestrafung des Mandanten.

Wirtschafts-Strafrecht

Der Begriff des Wirtschafts-Strafrecht ist gesetzlich nicht definiert. Unter dieses Strafrechtsgebiet fallen Straftaten der Wirtschaftskriminalität. Täter sind meist Personen, die eine leitende Tätigkeit in Firmen ausüben. Hierzu gehören GmbH-Geschäftsführer oder auch Vorstände von Aktiengesellschaften. Neben der Geschäftsleitung geraten bei größeren Unternehmen oft auch Direktoren, Bereichsleiter, Abteilungsleiter und andere leitende Angestellte in das Visier der Staatsanwaltschaft. Aber auch Privatpersonen können mit Normen des Wirtschaftsstrafrechts in Konflikt geraten.

Zu den besonders relevanten Bereichen des Wirtschafts-Strafrechts gehören das Insolvenzstrafrecht und das Steuer-Strafrecht mit dem sich nur wenige Rechtsanwälte beschäftigen. Es geht um Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue, Betrug, Bankrott, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung. Immer häufiger werden Beschuldigte auch mit dem Vorwurf der Korruption konfrontiert. Gegenüber Ärzten häufen sich Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Abrechnungsbetrugs. Gerade im Wirtschafts-Strafrecht brauchen Sie jemanden aus der Riege der Rechtsanwälte, der die komplexen Sachverhalte -auch dem Gericht- so darlegt, dass es dem Strafverteidiger gelingt, Sie mit einer sehr guten Strategie aus der für Sie schwierigen Situation wieder bestmöglichst hinaus zu manövrieren.

Steuer-Strafrecht, Hinterziehung von Steuern und Selbstanzeige

Im Steuer-Strafrecht geht es in der Regel darum, ob und ggf. in welcher Höhe Steuern hinterzogen wurden. Entscheidend ist insbesondere der Zeitraum sowie die Steuerart. Hinterziehung von Steuern betrifft alle Steuerarten. Also z.B. die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Gewerbesteuer, die Körperschaftssteuer, die Kapitalertragssteuer usw.

Die Betroffenen wissen häufig erst einmal überhaupt nicht, dass gegen sie von der Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Betroffenen (z.B. Unternehmen) werden zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung meist überrumpelt. Das hat seine Gründe. Die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft wollen durch eine überraschende Hausdurchsuchung weitreichende Erkenntnisse für die Ermittlungen gewinnen. Es sollen private Aufzeichnungen, Belege, Bankauszüge, Buchführungsunterlagen und Bilanzen sichergestellt werden, um handfeste Ermittlungserfolge zu gewährleisten. Ein Fachanwalt kann Ihnen hier beratend zur Seite stehen.

Als Beschuldigter sollten Sie ab der Bekanntgabe eines Ermittlungsverfahrens einen Spezialisten im Steuer-Strafrecht als anwaltlichen Beistand hinzuziehen. Nur so können Sie von all Ihren Rechten Gebrauch machen und eine effiziente und sinnvolle Verteidigung wird von Anfang an von unserer Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisten im Strafrecht für Sie genauso wie von einem Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidigung gewährleistet.

Was Sie über Ihre Rechte wissen müssen

Eine Hinterziehung von Steuern kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren, bei gewerbsmäßiger Hinterziehung auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Auch die Insolvenzverschleppung, der Betrug, die Untreue, die Verletzung der Buchführungspflicht und der Bankrott werden zum Teil sehr hart bestraft. Eine Strafverteidigung durch einen seit vielen Jahren auf diesem Spezialgebiet tätigen Strafverteidiger oder Rechtsanwalt führt häufig zu einer Einstellung der Ermittlungen. Zumindest aber zu einer möglichst geringen Bestrafung. Häufig kann die Verhängung einer Gefängnisstrafe durch Anwälte verhindert werden. Selbstverständlich arbeiten wir im konkreten Fall gerne mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschafts-Prüfer zusammen. Sofern notwendig, können wir Ihnen auch Berater und/oder Wirtschafts-Prüfer empfehlen, die zu einer wirksamen Verteidigung in Ihrem Fall hinzugezogen werden können. Die steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten muss im Rahmen einer wirksamen Verteidigung einhergehen und mit dem Einsatz aller rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten geschehen. Ein Beispiel hierfür ist das Beweisantragsrecht nach der Strafprozessordnung.

Bereits im Zeitpunkt der Hausdurchsuchung werden von Beschuldigten meist schwerwiegende Fehler begangen. Machen Sie daher unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und machen Sie keine Angaben zur Sache. Im nächsten Schritt sollten Sie auf jeden Fall einen Strafverteidiger aus der Kanzlei Uwe Willmann hinzuziehen, der Sie im Strafrecht vertritt. Sehen Sie sich hierzu auch das Video von Herrn Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg an.

In folgendem Videobeitrag fasst Rechtsanwalt Uwe Willmann die wichtigsten Regeln zum Schutz für Unternehmern für Sie zusammen. In dem Beispiel wird der Umgang mit dem Besuch eines Staatsanwalts und mehreren Kriminalbeamten beschrieben, die mit Vorwürfen der Insolvenzverschleppung, Verletzung von Buchführungspflichten und Betrug von Lieferanten gegen Sie auftauchen.

Im weiteren Verfahrens-Fortgang stellen wir für Sie sicher, dass in jedem Falle „Waffengleichheit“ zwischen der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und Ihnen besteht. Ihr Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg steht Ihnen als Strafverteidiger in Sachen Wirtschafts-Strafrecht, Steuer-Strafrecht und Insolvenz-Strafrecht wirkungsvoll zur Seite. In Nürnberg oder jeder anderen Stadt in Deutschland. Das Ziel, welches er für Sie verfolgt ist ein Freispruch bzw. eine Einstellung des Verfahren. Dafür sind Anwälte da. Wenn sich ein Bußgeld oder eine Haft nicht vermeiden lassen, sorgt Ihr Anwalt für Strafrecht dafür, dass Sie so gering wie möglich bestraft werden und baut eine wirksame Verteidigung auf.

Wir erklären Ihnen auch, ob für Sie ggf. noch Straffreiheit durch Erstattung einer Selbstanzeige – das geht nur im Steuerstrafrecht – erlangt werden kann.

Auch außerhalb des reinen Wirtschaftsstrafrechts vertreten wir Mandanten, auch in Kooperation mit anderen Rechtsanwälten oder Fachanwälten, erfolgreich.

Strafverteidigungen im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und anderen Rechtsgebieten werden von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus der Anwaltskanzlei in Nürnberg immer wieder erfolgreich durchgeführt.

Auch im allgemeinen Strafrecht ist Rechtsanwalt Uwe Willmann über den Großraum Nürnberg, Fürth, Fürther Land und Erlangen hinaus tätig. Verteidigungen erfolgen bundesweit in ganz Deutschland. Der Schwerpunkt hierbei liegt in komplexen Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, im Insolvenzstrafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Insolvenzverschleppung und im Steuer-Strafrecht.

Rechtsanwalt Nürnberg Strafrecht – Zur Klärung Ihrer Strafrechtlichen Angelegenheiten

Rechtsanwalt Nürnberg Strafrecht

Insolvenzstrafrecht – Insolvenzverschleppung – Bankrott

Das Insolvenzstrafrecht trifft viele GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstände häufig völlig unvorbereitet. Dabei wird heute nahezu jede Insolvenzakte eines Unternehmens, jedenfalls aber einer Kapitalgesellschaft, der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Dort wird überprüft, ob Insolvenzstraftaten, begangen durch den GmbH-Geschäftsführer oder den AG-Vorstand, in Betracht kommen.

Und häufig ist es so, dass Insolvenzstraftaten tatsächlich verwirklicht wurden. Manchmal absichtlich, also mit Vorsatz. Oft eher unbewusst, unwissentlich, fahrlässig. An erster Stelle wird jeweils der Straftatbestand der sogenannten Insolvenzverschleppung geprüft. Hier geht es darum zu klären, ob der zuständige GmbH-Geschäftsführer oder AG-Vorstand möglicherweise schon längst einen Insolvenzantrag hätte stellen müssen. Dies ist immer dann die Pflicht der Geschäftsleitung, wenn eine Insolvenzlage der Gesellschaft vorliegt. Deshalb muss der Geschäftsführer in der Krise eines Unternehmens täglich prüfen, ob eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Und dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn eine Sanierung und Restrukturierung der Gesellschaft nicht mehr möglich ist. Von der Staatsanwaltschaft wird aber auch geprüft, ob Vermögen kurz vor Insolvenzanragstellung noch beiseite geschafft wurde. Oder ob Bilanzen nicht fristgerecht erstellt wurden. Und ob Lieferanten und Gläubiger betrogen wurden. Oder auch die insolvente Gesellschaft durch den Geschäftsführer selbst benachteiligt wurde. Eine Vielzahl von Straftatbeständen kommt hier grundsätzlich in Betracht. Immer wird geprüft eine Verletzung der Büchführungspflicht, der Bankrott, die Untreue, der Betrug, die Gläubigerbegünstigung und die verspätete Erstellung von Bilanzen wie auch die Verschiebung von Vermögenswerten.

Es kommt auch vor, dass ehemalige Geschäftspartner, z.B. eines Joint-Venture-Unternehmens ihrem früheren Mitgesellschafter und Geschäftsführer Insolvenzverschleppung vorwerfen. Dann werden auch Strafanzeigen erstattet. Häufig wird über diesen Weg in Kombination mit parallelen zivilrechtlichen Schritten versucht, fehlinvestiertes Geld vom Mitgesellschafter und Geschäftsführer zurückzuerhalten.

Häufig erhebt auch der Insolvenzverwalter nach Sichtung aller Unterlagen Ihnen gegenüber als Unternehmer und Geschäftsführer den Vorwurf der Untreue im Verhältnis zur Gesellschaft. Dies geschieht oftmals im Zusammenhang mit von der Gesellschaft ausgereichten Gesellschafterdarlehen. Auch hier ist dann von Anfang an die richtige Verteidigung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zur Vermeidung schwerer Nachteile sehr wichtig für Sie.

Egal, wer Ihnen gegenüber den Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Bankrotts oder ähnlicher Straftatbestände erhebt – der Insolvenzverwalter, der Staatsanwalt oder ein (ehemaliger) Geschäftspartner (z.B. Gläubiger) und/oder Mitgesellschafter:
Mit Bekanntwerden dieses Vorwurfes sollten Sie sofort einen im Insolvenzrecht und im Insolvenzstrafrecht kundigen Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg steht Ihnen als Spezialist in diesem Bereich für Ihre Verteidigung gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen!

Auch in umfangreichen und über Jahre dauernden Verfahren ist es bereits gelungen, eine Einstellung des Verfahrens für den Mandanten zu erreichen. Dies, obwohl die Vorwürfe massiv waren: Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Betrug.

Eine entsprechende Verteidigung ist aufwändig, aber sie lohnt sich. Auch in Insolvenzstrafverfahren können erhebliche Freiheitsstrafen, wie auch im Steuerstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht, verhängt werden. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin. Je früher Ihre Verteidigung beginnt, desto erfolgreicher wird Sie sein.

Vermögensstraftaten – Betrug – Comuterbetrug – Subventionsbetrug – Kapitalanlagebetrug – Urkundenfälschung – Kreditbetrug

Im Zusammenhang mit den vorgenannten Straftatbeständen verteidigen wir Sie mit Beginn des Ermittlungsverfahrens erfolgreich. Auch bei dem Verdacht auf Vermögensstraftaten erfolgen häufig Maßnahmen der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei, die die Privatsphäre der Beschuldigten erheblich tangieren. Häufig erfolgt die Sicherstellung von aufgefundenem Bargeld und angeblichen Tatwerkzeugen (PKW`s, Kraftfahrzeugen) z.B. im Wege der Hausdurchsuchung. Auch eine vorübergehende Festnahme ist denkbar. Es ist dann sofort zu prüfen, ob Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme und Sicherstellung oder auch die Festnahme zu ergreifen sind. Oder ob überhaupt ein rechtswirksamer Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Es muss geprüft werden, ob eine Festnahme und die Anordnung von Untersuchungshaft erlaubt ist. Häufig gelingt es, sichergestelltes Eigentum des Beschuldigten wieder freizubekommen und damit z.B. die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Auch die Aufhebung von Haftbefehlen zur Vermeidung der Fortsetzung der Untersuchungshaft kommt immer wieder vor.

Strafrecht in anderen Bereichen, z.B. Betäubungsmittelstrafrecht

Auch außerhalb des reinen Wirtschaftsstrafrechts vertreten wir Mandanten als Rechtsanwälte und Strafverteidiger, auch in Kooperation mit Berufskollegen, erfolgreich.

Strafverteidigungen im Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und anderen Bereichen des Strafrechts werden von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg immer wieder erfolgreich durchgeführt.

Auch im allgemeinen Strafrecht ist Rechtsanwalt Uwe Willmann über den Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen hinaus tätig. Verteidigungen erfolgen bundesweit in ganz Deutschland. Der Schwerpunkt hierbei liegt in komplexen Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, im Insolvenzstrafrecht und im Steuerstrafrecht.

Strafrecht Checkliste

Die folgende Checkliste wird Ihnen helfen, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Strafrecht und wie Sie sich im Falle einer Anschuldigung verhalten sollen.

Fragen im Strafrecht

  • Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Vorladung von der Kriminalpolizei erhalte?
  • Muss ich den Termin zur Vorladung wahrnehmen?
  • Soll ich Angaben zur Sache machen?
  • Welche Angaben muss ich machen?
  • Bin ich als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen?
  • Muss ich die Wahrheit sagen oder darf ich auch lügen?
  • Erhalte ich beschlagnahmte oder sichergestellte Gegenstände, Unterlagen und Geld wieder zurück?
  • Wie verhalte ich mich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
  • Wie kann ich mich am Besten verteidigen?
  • Gibt es eine Möglichkeit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird?
  • Was muss ich tun, wenn ich einen Strafbefehl erhalte?
  • Was sollte ich tun, wenn mir eine Anklageschrift zugestellt wird?
  • Welche Strafe droht mir?
  • Ab wann bin ich vorbestraft?
  • Kommt es in jedem Falle zur Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung?
  • Kann ich verhaftet werden?
  • Welche Folgen hat eine strafrechtliche Verurteilung für meine weitere berufliche Zukunft?
  • Erhalte ich ein Berufsverbot?

Fragen zum Strafrecht

Weitere Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach dazu eine Nachricht oder rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter: Telefon: 0911 54 41 290 oder per E-Mail: anwalt@uwe-willmann.de