Fällte eine Spielbankenkonzession in die Insolvenzmasse, die vom Insolvenzverwalter verwertet werden kann?

Nein, die Spielbankzulassung ist ein unveräußerliches und höchstpersönliches Recht, das nur dem Inhaber zusteht und deshalb nicht in die Insolvenzmasse fällt. Dies gilt auch dann, wenn der Zulassungsinhaber eine Gesellschaft und keine natürliche Person ist. Wegen des mit Glücksspielen einhergehenden hohen Gefährdungspotenzials ist die Konzession untrennbar mit der Person des Berechtigten verbunden und deshalb nicht durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger verwertbar.