Gibt es hierzu einen Beschluss der Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden beschlossen, das eine bis 31.12.2013 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vorsieht, die infolge des Hochwassers in eine Insolvenzlage geraten sind. Die Insolvenzantragspflicht soll demnach in den Fällen ausgesetzt werden, in denen sich die Insolvenzlage voraussichtlich durch Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen oder durch eine Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarung beseitigen lässt.