Rechtsanwalt (u.a.) für Insolvenzrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen - Anwaltskanzlei Uwe Willmann
Das Insolvenzrecht in Deutschland – ein Überblick von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg
1. Insolvenz – Konkurs – Vergleich – Gesamtvollstreckung – historische Entwicklung – eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Willmann
Das heutige Insolvenzrecht zur Abwicklung von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung ist in Deutschland zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Das „neue“ Insolvenzrecht gilt für die Durchführung von privaten Insolvenzverfahren von Verbrauchern, aber auch für die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen und Firmeninsolvenzen.
Alle in der Schuldnerberatung, in der Rechtsberatung und bei den Insolvenzgerichten tätigen Personen, insbesondere auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, aber auch die Schuldner und Gläubiger müssen sich an die Regeln der Insolvenzordnung halten.
Die Insolvenzordnung (InsO), die das Insolvenzrecht kodifiziert, gilt bundesweit in ganz Deutschland, also in allen Bundesländern und nicht nur in Bayern.
Mit der Einführung des Insolvenzrechts wurde die Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie die aus dem Recht der DDR stammende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Die früheren Verfahren, also das Konkursverfahren, Vergleichsverfahren und das Gesamtvollstreckungsverfahren hatten als oberstes Ziel die Verwertung des Schuldnervermögens. Damit sollten die Gläubiger so weit als möglich befriedigt werden. Nach dem heute geltenden Insolvenzrecht spielt neben der Befriedigung der Gläubiger auch die Restschuldbefreiung für Privatleute sowie Unternehmer und die Fortführung des insolventen Unternehmens im Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle. Auf das neue Insolvenzrecht nach der Insolvenzordnung mussten sich alle Schuldnerberater, Rechtsanwälte, die Insolvenzgerichte, die Insolvenzverwalter etc. erst einstellen.
2. Welche Insolvenzverfahren gibt es? Regelinsolvenzverfahren – Verbraucherinsolvenzverfahren – Rechtsanwalt Willmann erläutert die Unterschiede
Von im Insolvenzrecht tätigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und in der Schuldnerberatung, aber auch den Insolvenzgerichten und Insolvenzverwaltern wird unterschieden zwischen dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (oder der Privatinsolvenz oder der privaten Insolvenz).
Das Regelinsolvenzverfahren findet grundsätzlich Anwendung auf juristische Personen, also die Insolvenz insbesondere von Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, der AG und der Limited (Ltd.). Aber auch auf die Insolvenz von Einzelunternehmen, Einzelkaufleuten, freiberuflich tätigen Unternehmern und Personen, die aktuell selbständig tätig sind oder die selbständig waren und deren Vermögensverhältnisse nach dem Insolvenzrecht als nicht überschaubar gelten, findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung. Natürlich können auch Personengesellschaften, wie die OHG, also die Offene Handelsgesellschaft oder die KG, also die Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insolvent werden. Dies gilt auch für die GmbH & Co. KG.
Für andere natürliche Personen, Verbraucher und Privatleute oder ehemals Selbständige (unter bestimmten Voraussetzungen) kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Anwendung. Eine Restschuldbefreiung und damit eine komplette Entschuldung ist grundsätzlich sowohl im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens als auch im privaten Insolvenzverfahren bzw. dem Verbraucherinsolvenzverfahren möglich. Jeder im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwalt und Schuldenberater in Schuldnerberatungsstellen kann sie hierzu beraten.
Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg ist Spezialist und Experte im Insolvenzrecht – er berät Sie auch in Abgrenzungsfragen zwischen privater Insolvenz und Unternehmensinsolvenz, zwischen den Unterschieden im Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren. Ob in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Roth, Schwabach, Ansbach, Heilbronn, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt, München, Amberg, ganz Bayern, Deutschland (bundesweit).
3. Was ist das Ziel eines Insolvenzantrages mit anschließendem Insolvenzverfahren?
Jeder Insolvenzantrag, der im Insolvenzrecht und nach der Insolvenzordnung von einem Gläubiger wie auch vom Schuldner selbst (sogenannter Eigenantrag) gestellt werden kann, hat primär die Verwertung des noch vorhandenen Schuldnervermögens zur Folge. Aus der Verwertung und dem hierbei erzielten Erlös, also der Insolvenzmasse, sollen die Forderungen der Gläubiger soweit als möglich erfüllt werden.
Der Insolvenzverwalter vertritt daher ausschließlich die Gläubigerinteressen. Jeder Schuldner, der selbst rechtlich beraten werden will, sollte selbst einen im Insolvenzrecht fachkundigen Rechtsanwalt beauftragen bzw. sich bei einem Rechtsanwalt beraten oder von einem Rechtsanwalt vertreten lassen – z.B. bei anstehenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter im Hinblick auf eine Fortführung des Betriebes, eine Betriebsübernahme des Unternehmens aus der Insolvenz oder eben bei streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren.
4. Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung?
Ein Insolvenzverfahren kommt nur auf Antrag eines Schuldners oder eines Gläubigers in Gang. Für die GmbH ist der GmbH Geschäftsführer berechtigt und unter Umständen verpflichtet, einen Insolvenzantrag innerhalb enger Fristen zu stellen. Für die Aktiengesellschaft, die AG, der Vorstand. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, droht eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsstraftaten bzw. Insolvenzstraftaten und / oder auch Steuerstraftaten, wie z.B. Steuerhinterziehung. Für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler usw. stellt der jeweilige Geschäftsinhaber den Insolvenzantrag. Private Verbraucher können den Antrag selbst stellen.
Häufig stellen Krankenkassen, Sozialversicherungsträger oder auch das Finanzamt als Gläubiger einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Krankenkassenbeiträge, Steuerrückstände) nicht nachkommt.
Voraussetzung für einen zulässigen Insolvenzantrag ist ein Insolvenzgrund. Als Insolvenzgründe kommen in Betracht die Zahlungsunfähigkeit und/oder die Überschuldung.
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist weitere Voraussetzung, dass zunächst vom Schuldner ein außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern ergebnislos versucht wurde. Auch hierbei begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Willmann mit seiner Kanzlei in Nürnberg als Experte für Insolvenzrecht gerne.
Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens erfolgt dann die Antragsprüfung und ggf. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht, wenn Zahlungsunfähigkeit (ggf. auch drohende Zahlungsunfähigkeit) und / oder Überschuldung vorliegen und die Insolvenzmasse die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt. Vor einer beabsichtigten Antragstellung, egal ob bei der GmbH, der AG, der Limited (Ltd.), dem privaten Verbraucher oder dem Einzelunternehmer bzw. freiberuflich selbständig tätigen Unternehmer prüfen wir als Rechtsanwälte gerne für Sie vorab die Rechtslage und das Vorliegen eines Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung.
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt automatisch eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft. Möglicherweise liegt dort auch bereits eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung vor. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob z.B. gegen den Geschäftsführer einer GmbH, den Director einer Limited oder den Vorstand einer AG Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Insolvenzstraftaten, insbesondere eine Insolvenzverschleppung, möglicherweise auch steuerstrafrechtliche Tatbestände wie Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung etc. begangen wurden. Auch eine Bestrafung wegen anderer Delikte, wie z.B. Betrug, Untreue, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht oder wegen der nicht rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist denkbar. Näheres erfahren Sie auch unter Strafrecht, einem weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Uwe Willmann, Nürnberg.
Auch im Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens (Berichtstermin, Prüfungstermin, Wohlverhaltensperiode, Restschuldbefreiung) berät Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann Sie jeweils umfassend.
5. Die folgende Checkliste – von Rechtsanwalt Willmann für Sie zusammengestellt – hilft Ihnen sicherlich, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.
Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Insolvenzrecht – sowohl aus Schuldner- wie auch aus Gläubigersicht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer insolvenzrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.
6. Die wichtigsten Stichwörter zum Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht auf einen Blick – von Rechtsanwalt Willmann Nürnberg:
Anwalt in Nürnberg
Bankrott
Beihilfe zu Insolvenzstraftaten
Berichtstermin
Betrug
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Erlangen
Experte im Insolvenzrecht
Fürth
Insolvenzantrag
Insolvenzanwalt in Erlangen
Insolvenz in Fürth
Insolvenzanwälte in Regensburg
Insolvenz in Würzburg
Insolvenzstrafrecht
Insolvenzverschleppung
Insolvenzverwalter
Kreditbetrug
Nürnberg Fürth Erlangen
Privates Insolvenzverfahren
Prüfungstermin
Rechtsanwalt in Nürnberg
Rechtsanwälte
Regelinsolvenzverfahren
Regensburg Würzburg
Schlußbericht
Schlussbericht für das Insolvenzgericht
Schuldenberater
Schuldnerberatung Rechtsanwalt Nürnberg
Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte
Schuldnerberatung Nürnberg
Steuerhinterziehung
Straftaten im Insolvenzverfahren
Subventionsbetrug
Spezialist im Insolvenzrecht und im Insolvenzstrafrecht
Überschuldung
Untreue
Verbraucherinsolvenzverfahren
Verletzung der Buchführungspflicht
Verteilungstermin
Zahlungsunfähigkeit
Wenn Sie eines dieser Stichwörter in irgendeiner Form betrifft, empfehle ich Ihnen eine seriöse Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Für eine Terminvereinbarung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Willmann gerne zur Verfügung. Rufen Sie einfach an – jetzt.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
