Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten einer Diät – auch einer medizinisch indizierten Diät:
Diätkosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!
nach oben
Diese Seite drucken