Wie ist mit Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer zu verfahren?
Sind Gutachterkosten im Zusammenhang mit der Bewertung von Nachlassgrundstücken als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig?
Ja, der Bundesfinanzhof, BFH, hat entschieden, dass Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung abzugsfähig sind. Zu den Kosten der Nachlassverteilung gehören die unmittelbar im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft anfallenden Aufwendungen. Dazu zählen auch die Gebühren eines Gutachters, der die Nachlassgegenstände bewertet, sofern auf dieser Grundlage der jeweilige Nachlassgegenstand aus der Erbengemeinschaft in das Alleineigentum eines Miterben überführt werden soll. Auch Aufwendungen für die anwaltliche Beratung und die außergerichtliche wie auch gerichtliche Vertretung des jeweiligen Miterben sind zu berücksichtigen.
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Diese Seite drucken - 07.09.2010
