Wann darf ein Leasingnehmer Leasingraten einbehalten?
Kann der Leasingnehmer bereits auf Grund des Rücktritts vom Kaufvertrag seine Ratenzahlung (Zahlung der Leasingraten) einstellen?
Der BGH hat entschieden, dass derjenige Leasingnehmer, der wegen Mängel am Fahrzeug vom Kaufvertrag zurücktritt, die Zahlung der Leasingraten erst dann (vorläufig) einstellen kann, wenn er gleichzeitig seinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung gerichtlich geltend macht.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Lieferant des Fahrzeugs den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert. Dann muss gerichtlich geklärt werden, ob der Rücktritt berechtigt ist. Dies steht dann erst fest mit der Rechtskraft eines entsprechenden obsiegenden Urteils. Solange der Leasingnehmer den Lieferanten nicht auf Rückzahlung des Kaufpreises verklagt, darf er die Zahlung der Leasingraten nicht einstellen, sondern ist weiter zur Zahlung der Leasingraten verpflichtet.
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