Haften GmbH-Geschäftsführer im Insolvenzfalle auch für nicht abgeführte Lohnsteuer?
GmbH-Geschäftsführer haften auch bei Insolvenz für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Haftung besteht unabhängig davon, ob ein Insolvenzverwalter den Betrag per Anfechtung wieder vom Finanzamt hätte zurückfordern können.
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