Gibt es schon Urteile in der „Liechtenstein-Affäre“?
Wenn es Urteile gibt, welches Strafmaß wurde dann verhängt?
Zwischenzeitlich liegt ein erstes Urteil (Landgericht Bochum) in der „Liechtenstein-Affäre“ vor. Der Angeklagte gründete in Liechtenstein zwei Stiftungen mit dem Ziel, Erträgnisse der Besteuerung in Deutschland zu entziehen. Insgesamt hat der Angeklagte im Zeitraum von 2001-2006 Einkommensteuer in Millionenhöhe hinterzogen.
Er wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Gleichzeitig wurde ihm eine Geldauflage in Höhe von 7,5 Mio Euro auferlegt.
Um eine Gefängnisstrafe (ohne Bewährung) kam der Angeklagte nur herum, weil er sich geständig zeigte und in erheblichem Maße an der Aufklärung der Straftaten der Steuerhinterziehung mitgewirkt hat. Mit den Finanzbehörden wurde daraufhin zügig eine tatsächliche Verständigung erzielt. Außerdem hat er die Steuerschulden sofort bezahlt und war auch nicht vorbestraft.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
