Urlaubs- und Weihnachtsgeld, 13. Gehalt etc.
Darf sich der Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag die Gewähr zusätzlicher Leistungen neben dem monatlichen Gehalt als freiwillige Leistung derart vorbehalten, dass auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird?
Entsprechend einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind im Arbeitsvertrag formulierte Freiwilligkeitsvorbehalte, sofern sie unmissverständlich formuliert, transparent und ohne Widerspruch zu anderen Regeln des Arbeitsverhältnisses stehen, zulässig. Der Arbeitgeber darf sich auf den Vorbehalt beziehen und ist dementsprechend auch nicht auf Grund sogenannter betrieblicher Übung verpflichtet, die Leistungen zukünftig zu gewähren. Auch dann nicht, wenn sie in der Vergangenheit bereits über Jahre gewährt wurden.
Wichtig ist für Arbeitgeber deshalb die richtige Formulierung des Freiwilligkeitsvorbehalts.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
