Gerichtszuständigkeit bei Piratenangriffen in internationalen Gewässern
Kann ein deutsches Gericht für die Verurteilung von Piraten bei einem Angriff auf ein deutsches Schiff vor Somalia zuständig sein?
Der BGH hat jetzt entschieden, dass nach § 10 Strafprozessordnung in solchen Fällen das örtliche Gericht des Heimathafens für die Aburteilung der Piraten zuständig ist.
Der Entscheidung liegt ein Angriff von Piraten vor Somalia auf ein Brennstoffversorgungsschiff der Bundesmarine in internationalen Gewässern vor Somalia zugrunde. Dabei wurden sieben Piraten verhaftet, für deren Aburteilung nach der Entscheidung des BGH nun das LG Kiel zuständig ist.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
