Kann eine Bürgschaft trotz der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung sittenwidrig sein?
Muss sich ein vermögensloser Angehöriger des Kreditnehmers, der eine ruinöse Bürgschaft übernommen hat, im Verhältnis zur kreditgebenden Bank auf die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung verweisen lassen?
Nein. Allein die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung schließt die Sittenwidrigkeit ruinöser Bürgschaften oder Schuldbeitritte vermögensloser Angehöriger nicht aus.
Im konkreten Fall hat der BGH damit zugunsten der Lebensgefährtin eines Kreditnehmers entschieden, die nur aus persönlicher Verbundenheit und ohne eigenem Interesse einen Darlehensvertrag der Kredit gebenden Bank mit unterzeichnet hatte, obwohl Sie aus dem eigenen ihr zur Verfügung stehenden Einkommen nicht einmal in der Lage war, die monatlich anfallenden Zinsen zu bedienen. Der BGH hat daher entschieden, dass die Haftung lediglich aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde und die Bank diesen Umstand in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Die Schuldmitübernahme war deshalb sittenwidrig und die Mithaftende muss sich nicht auf die Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung verweisen lassen.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
