Verwertbarkeit abgehörter Telefonate im Strafprozeß?
Dürfen heimlich abgehörte Telefonate eines Angehörigen des Beschuldigten mit Dritten im Strafverfahren gegen den Beschuldigten verwertet werden?
Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht bejaht. Nach Ansicht des BVerfG verletzt die Verwertung hier nicht das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren. Im zu entscheidenden Fall hatte der Bruder des Beschuldigten in seinem PKW ein abgehörtes Gespräch mit einem Mittäter geführt. Das BVerfG stützt seine Auffassung darauf, dass keine Vernehmungssituation vorlag, die für den Angehörigen zu einer Konfliktsituation hätte führen können. Auch unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten sah das BVerfG keine Rechte, z.B. Grundrechte, des Beschuldigten verletzt.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
