Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung treuwidrig?
Ist ein Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers missbräuchlich, wenn er nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Handeln zu entziehen?
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Dem vom BGH entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, hat, ohne die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen, weitreichende Investitionsentscheidungen getroffen. Folge dieser Entscheidungen war eine erhebliche Verschuldung der Gesellschaft. Noch bevor die Gesellschafter der GmbH Gelegenheit hatten, zu beurteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist, wurde über die Entlastung des GmbH-Geschäftsführers Beschluss gefasst. Hiergegen wehrt sich ein Gesellschafter der GmbH und begehrt Feststellung, dass der Entlastungsbeschluss nicht wirksam zu Stande gekommen ist.
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Diesem Antrag hat der BGH stattgegeben. Nachdem der Entlastungsbeschluss für den Geschäftsführer Präklusionswirkung hat, d.h. der Geschäftsführer nach seiner Entlastung nicht mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, darf der Beschluss erst gefasst werden, wenn die Gesellschafter zumindest Gelegenheit hatten, die Pflichtverletzung zu prüfen und den hieraus resultierenden Schaden zu ermitteln. Eine wirksame Entlastung des GmbH-Geschäftsführers kommt deshalb unter den gegebenen Umständen nicht in Betracht.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
