Welche Hinweispflichten hat der Notar?
Muss ein Notar im Rahmen der Beurkundung eines Schenkungsvertrages unter Lebenden auf das mögliche Entstehen von Schenkungsteuer hinweisen?
Ja, eine entsprechende Hinweispflicht des beurkundenden Notars besteht. Unterlässt der Notar einen entsprechenden Hinweis, macht er sich in Höhe der entstandenen Schenkungsteuer schadensersatzpflichtig. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Der beklagte Notar beurkundete einen Schenkungsvertrag, wonach der Schwiegervater der Klägerin sein Eigentum an einem Grundstück zur Hälfte auf seinen Sohn und zur anderen Hälfte auf die Schwiegertochter übertragen hatte. Aufgrund dieses Vertrages wurde gegen die Klägerin Schenkungsteuer festgesetzt, ohne dass der Notar auf die entsprechende Problematik im Zuge der Beurkundung hingewiesen hatte. Einschlägig ist insbesondere § 8 ErbStDV. Ein Notar sollte deshalb die ihm obliegenden Hinweispflichten beachten.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
