Wann muss der Arbeitnehmer zum Personalgespräch?
Kann der Arbeitgeber Änderungen des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitsbedingungen gegenüber dem Arbeitnehmer durchzusetzen versuchen, in dem er dem Arbeitnehmer die Teilnahme an einem entsprechenden Personalgespräch zur Pflicht macht?
Nein, das ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nur zur Teilnahme an solchen Gesprächen verpflichten, in denen er ihm als Arbeitgeber zustehende Weisungen vorbereiten oder erteilen will oder eine Nichteinhaltung von Weisungen beanstanden will. Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Gespräch durch den Arbeitgeber, im Rahmen dessen die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Änderung von Arbeitsbedingungen (z.B. einem Verzicht auf das 13. Gehalt) eingeholt werden soll, ist für den Fall, dass der Arbeitnehmer an diesem Gespräch nicht freiwillig teilnehmen will, nicht möglich. Dies ist höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
