ie ist das Haftungsverhältnis bei einer Kollision zwischen Motorrad und PKW?
Ist die Betriebsgefahr eines Motorrades wegen seiner besonderen Gefährlichkeit im Zusammenhang mit einer Kollision höher anzusetzen als die Betriebsgefahr eines PKW?
Der BGH, Bundesgerichtshof, hat dies in einem Urteil vom 01.12.2009 verneint. Insbesondere ist nicht zu Lasten des Motorradfahrers zu berücksichtigen, dass ein Motorrad schon wegen seiner Bauart und der geringeren Eigensicherung bei Zusammenstößen mit anderen Fahrzeugen eine höhere Verletzungsgefahr mit sich bringt. Zwar kann als ein die Betriebsgefahr eines Motorrads erhöhender Umstand dessen Instabilität und die daraus herrührende Sturzgefahr in Betracht kommen; allerdings muss sich dies dann aber nachweislich als Unfallursache ausgewirkt haben. Bei einer entsprechenden Abwägung sind generell nur Umstände zu berücksichtigen, die sich nachweislich auf das Unfallgeschehen ausgewirkt haben.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
