Können sich aufgrund einer Betriebsprüfung bei einem Lieferanten steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Konsequenzen für das eigene Unternehmen ergeben?
Kann eine Kontrollmitteilung zu einer Betriebsprüfung im eigenen Unternehmen führen?
Ja, das ist möglich. Sowohl im Gaststätten- als auch im Taxigewerbe wurden in der Vergangenheit Betriebsprüfungen bei Gastwirten bzw. Taxiunternehmern eingeleitet, weil im Rahmen einer Betriebsprüfung bei Computerfirmen festgestellt wurde, dass der jeweilige Unternehmer Kassensoftware von der Computerfirma erworben hatte, die auf Chefebene jeweils Manipulationen betreffend die Aufzeichnung von Einnahmen zulässt.
Es sind dann im Anschluss an die Betriebsprüfung bei der jeweiligen Computerfirma Kontrollmitteilungen ergangen, die wiederum zu Betriebsprüfungen beim jeweiligen Gastwirt oder Taxiunternehmer führten. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden dann häufig Unregelmäßigkeiten festgestellt, die die Einleitung von Steuerstrafverfahren zur Folge hatten.
Spätestens mit Einleitung und Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahrens sollte der betroffene Unternehmer anwaltliche Unterstützung zum Zwecke seiner Verteidigung in Anspruch nehmen.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
