Ist der Vordermann zurückgerollt oder der Hintermann aufgefahren?
Wann ist der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis relevant?
Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt voraus, dass ein Auffahren tatsächlich erfolgt ist, also entweder bewiesen oder unstreitig ist. Bei einer ungeklärten Unfallsituation, wenn also nicht klar ist, wer aufgefahren ist, beträgt die Haftungsquote jeweils 50 Prozent. So hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
