Vertragsgestaltung: Ist das Finanzamt an Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses gebunden?
Oder darf das Finanzamt bei einem erschließungsbeitragsfreien Grundstück, das mit einer Immobilie bebaut ist, einen Zuschlag erheben?
Nein, das Finanzamt ist grundsätzlich an die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses gebunden. Es darf den vom Gutachterausschuss ermittelten Wert nicht um einen Zuschlag erhöhen. Damit schränkt der Bundesfinanzhof, BFH zu Gunsten der Steuerpflichtigen die Bewertungskompetenz des Finanzamts ein. In komplexen Einzelfällen der Rechtsberatung sollte immer anwaltliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl erfolgen; gerade in erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, aber auch im Insolvenzrecht, im Arbeitsrecht, im Steuerstrafrecht, dem Strafrecht, dem Gesellschaftsrecht und im Inkassorecht sowie der gesamten Vertragsgestaltung, z.B. im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und/üder Übernahmen, Grundstücks-/Immobilienkäufen, gesellschaftsvertraglichen Auseinandersetzungen etc. .
nach oben -
Diese Seite drucken - 05.02.2012
