Steuerstrafrecht vom 05.07.10

 

Wie kommt es zur Betriebsprüfung?

Sind Kontrollmitteilungen für die Einleitung von Betriebsprüfungen und/oder die Einleitung von Steuerstrafverfahren häufig relevant?

Ja, häufig ist Auslöser für eine Betriebsprüfung und ggf. auch die sich hieran anschließende Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eine sogenannte Kontrollmitteilung.

Das Finanzamt führt z.B. zunächst eine reguläre Betriebsprüfung bei einer Computerfirma durch. Es wird festgestellt, dass dort auch Software für Gastätteninhaber (oder z.B. Taxibetriebe) hergestellt und vertrieben wird, die es erlaubt, auf Chefebene Manipulationen, z.B. bezogen auf die Höhe der Einnahmen, vorzunehmen.

Über Kontrollmitteilungen erhalten dann andere Finanzämter Kenntnis davon, welche Gaststättenbetreiber oder Taxiunternehmer entsprechende Software von dieser Computerfirma erworben haben. Anschließend erfolgt dann vor Ort bei den Käufern der jeweiligen Software eine Betriebsprüfung, die bei Verdachtsmomenten betreffend die Manipulation von Erlösen schließlich auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen kann. Spätestens im Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung und/oder einer anderweitigen Bekanntgabe der Eröffnung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sollte ein im Steuerstrafrecht kundiger Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Beratung und anwaltlichen Vertretung hinzugezogen werden.


Bookmark and Share     nach oben nach oben - drucken Diese Seite drucken - 07.09.2010