Kann durch die Abgabe von Alkohol an Minderjährige der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt sein?

Der angeklagte Kioskbetreiber hatte an ein 15-jähriges Mädchen mehr als einen Liter Wodka verkauft. Das Mädchen und dessen Freundin betranken sich damit. Beide mussten daraufhin wegen einer Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt werden. Das Amtsgericht Detmold hat den Kioskbetreiber wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht Detmold bestätigte im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung bereits dann erfüllt sein kann, wenn ein Raucher einer anderen Person vorsätzlich in aggressiver Weise Zigarettenrauch ins Gesicht bläst.