Kann ein Zahnarzt wegen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt werden, wenn er einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose Zähne zieht?

Der Angeklagte hatte als Zahnarzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen. Dem Zahnarzt wurde zur Last gelegt, dass er die Zähne ohne Einwilligung des Patienten gezogen habe, obwohl bei jedenfalls fünf Zähnen das Entfernen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Der Zahnarzt wurde vom zuständigen Amtsgericht, bestätigt auch in zweiter Instanz durch das Landgericht, wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt.