Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht). Stichworte zum Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Zeugnis, Kündigungsgrund, Arbeitsgericht, Lohn-/Gehaltszahlung, Betriebsrat.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
