Sind Altersgrenzen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam?

Verstoßen tarifvertragliche Klauseln, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Beschäftigten vorsehen, die das Rentenalter erreicht haben, gegen europäische Gleichbehandlungsvorschriften?

Vor dem Arbeitsgericht geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die als Gebäudereinigerin beschäftigt war. Mit Erreichen des Rentenalters hatte der Arbeitgeber sich auf die tarifliche Altersgrenze berufen und das Arbeitsverhältnis beendet. Die Arbeitnehmerin wollte mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht ihre Weiterbeschäftigung erreichen. Das Arbeitsgericht legte dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vor, ob der anwendbare Tarifvertrag mit den europäischen Gleichbehandlungsvorschriften vereinbar ist.

Dies hat der EuGH bejaht. Das Gericht sah durch die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine übermäßige Beeinträchtigung der Interessen der Arbeitnehmerin, solange dieser – wie im relevanten Fall – ein finanzieller Ausgleich in Gestalt der Altersrente zur Verfügung steht, zumal die betroffene Arbeitnehmerin auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anbieten kann. Diese Überlegungen des Gerichts dürften auch für individualvertraglich vereinbarte Altersgrenzen gelten.