Vor welchem Gericht muss der Geschäftsführer einer GmbH klagen?

Der im Jahre 2008 als Arbeitnehmer eingestellte Angestellte wurde im Jahre 2011 zum Geschäftsführer bestellt. Ein Jahr später wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter kündigt das Arbeitsverhältnis und stellt den Arbeitnehmer frei. Eine Abberufung aus dem Amt des Geschäftsführers erfolgt nicht. Daraufhin erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Der Insolvenzverwalter hält das Arbeitsgericht für den Rechtsstreit nicht zuständig und bekommt letztendlich Recht durch das Bundesarbeitsgericht. Die Arbeitsgerichte sind ausschließlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. GmbH-Geschäftsführer gelten aber nicht als Arbeitnehmer, da sie Mitglied des Vertretungsorgans der juristischen Person sind. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Anstellungsverhältnis als Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis ausgestaltet ist. Die Arbeitsgerichte können erst dann zuständig werden, wenn der betreffende Mitarbeiter aus seinem Amt als Geschäftsführer abberufen wird.