Was sollten Anleger, die zukünftig steuerehrlich sein wollen, tun?

Es gibt aktuell Handlungsbedarf für Anleger, die über Konten in der Schweiz, Liechtenstein etc. verfügen, soweit die dort erzielten Kapitaleinkünfte bislang nicht in der deutschen Steuererklärung Berücksichtigung fanden. Nahezu alle Schweizer Banken beabsichtigen, bis ca. zum Jahresende 2014 ihre jeweilige Geschäftsbeziehung zu Anlegern, die in der Schweiz erzielte Einkünfte bislang nicht ordnungsgemäß versteuern, zu beenden. Teilweise geschieht dies sehr abrupt in der Form, dass die jeweilige Schweizer Bank ihrem Kunden einfach einen Scheck mit dem Kontoguthaben übersendet. Jeder betroffene Anleger sollte deshalb vor Beendigung der Geschäftsbeziehung anstreben, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige die in den letzten, mindestens zehn, Jahren erzielten Einkünfte zu legalisieren und die hierauf entfallenden Steuern nach zu bezahlen, zumal damit gerechnet werden muss, dass eine aktuell noch mögliche strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland zukünftig möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist. Andernfalls wird die Aufdeckung einer ggf. vorliegenden Steuerhinterziehung immer wahrscheinlicher und es droht dann neben den Steuernachzahlungen auch noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung nach deutschem Strafrecht. Betroffene Anleger sollten sich deshalb von im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwälten umfassend beraten lassen, damit die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige korrekt erfolgt. Wenn dies nicht passiert, bleibt es bei der Strafbarkeit der erfolgten Steuerhinterziehung. Der Fall von Ulli Hoeneß ist hier noch allen in Erinnerung.