Rechtsanwalt Uwe Willmann ist Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht.
Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, diskret und wirksam u.a. bei den Vorwürfen des Kreditbetrugs, der Steuerhinterziehung, etc.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für Strafrechtsnormen, die elementare Verstöße unter Strafe stellen, die gegen Regelungen des Wirtschaftslebens verstoßen. Hierzu gehören Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Untreue, des Betrugs, des Kreditbetrugs, des Bankrotts, der Steuerhinterziehung, der Steuerverkürzung, dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten, der Schädigung von Gläubigern, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, dem Kapitalanlagebetrug, der Urkundenfälschung, der Täuschung über tatsächliche Vermögensverhältnisse, der Gläubigerbegünstigung, etc.
Schnelle & wirksame Hilfe bei Insolvenzverschleppung, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Untreue, des Betrugs, etc.
Die Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht erfordert hohen persönlichen Einsatz des jeweiligen Verteidigers, da die Sachverhalte häufig sehr umfangreich und komplex sind. Sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Sachverhalte sind detailliert aufzuarbeiten und auszuwerten. Immer wieder gelingt es, die oftmals zu Beginn des Ermittlungsverfahrens überzogenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaften in wesentlichen Teilen zu entkräften. Gerne helfe ich Ihnen dabei, eine Einstellung des Verfahrens oder eine andere für Sie günstige Beendigung des Verfahrens zu erwirken.
Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung im Strafrecht
Bundesweite Vertretung
Schnelle Terminvergabe
Eine äußerst erfolgreiche Verteidigung, welche sich durch Kompetenz, Professionalität, Durchsetzungsvermögen und Seriosität ausgezeichnet hat. Fazit, ein Fünf-Sterneanwalt
Herr Willmann überzeugte von Anfang an durch ein schnelles und zielgerichtetes Einarbeiten in meine Anliegen. Die Beratung und Verhandlungsführung von Herrn Willmann waren dementsprechend kompetent und sehr gut. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Ich kann Herrn Willmann gerne weiter empfehlen.
Wg. Insolvenzverschl. / Betrug wurde ich am 08.11.11 nach einer Hausdurchs. in U-Haft genommen.\“Wirtschaftskriminelle\“ (ob zu Recht oder Unrecht verhaftet) gibt es in der Regel keine Chancen da raus zu kommen. Herr Willmann schaffte dies auf 110 S. Stellungen. (mit Belegen und Beweißen), so dass ich am 20.12 aus der Haft entlassen wurde. Dies hat meinem Mieter nicht gefallen (er schuldete mir mehrere Zahlungen) und erfand Delikte um mich anzuzeigen, so dass ich erneut festgenommen wurde. Auch diesmal hat Herr W. es durch eine Haftbeschwerde beim Landgericht erreicht mich nach 8 Wochen das 2x aus der U-Haft zu holen. Seine Verteidigung hat er extrem fundiert und ausführlich erarbeitet. Große Fachkundigkeit und Engagement für seinen Klienten machten das Unmögliche möglich. Lob und beste Empfehlungen von mir
Endlich ein Anwalt , bei dem man sich als juristischer Laie aufgehoben fühlt und der sein Geld wert ist .Er hat eine schnelle Auffassungsgabe für Sachlagen, schätzt sie richtig ein, hat eine klare Strategie in der Vorgehensweise und agiert taktisch klug.Er zeigt Biss – wo nötig -schlägt aber keine unnötigen oder verlorenen Schlachten. Großes Kompliment – endlich ein RA , den ich guten Gewissens empfehlen kann . P.S. Als Unternehmer muss man immer wieder einen Anwalt bemühen -aber in den meisten Situationen waren sie ihr Geld nicht wert – leider-das gilt auch Fälle , die zu meinen Gunsten entschieden wurden.
EXKLUSIV – Regeln zum Schutz für GmbH-Geschäftsführer
Information zur Haftung von GmbH Gechäftsführer bei wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten im Video. In dem Video werden Tipps zum Verhalten beim Besuch des Staatsanwalts im Zuge einer Hausdurchsuchung gegeben, wenn Sie z.B. mit Vorwürfen der Insolvenzverschleppung, der Verletzung von Buchführungspflichten, des Betrugs, dem Veruntreuen von Arbeitsentgelt, der Steuerhinterziehung etc. konfrontiert werden.