Ich vertrete Ihre Interessen kompetent, diskret und wirksam u.a. bei den Vorwürfen des Kreditbetrugs, der Steuerhinterziehung, etc.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Oberbegriff für Strafrechtsnormen, die elementare Verstöße unter Strafe stellen, die gegen Regelungen des Wirtschaftslebens verstoßen. Hierzu gehören Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Untreue, des Betrugs, des Kreditbetrugs, des Bankrotts, der Steuerhinterziehung, der Steuerverkürzung, dem Beiseiteschaffen von Vermögenswerten, der Schädigung von Gläubigern, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, dem Kapitalanlagebetrug, der Urkundenfälschung, der Täuschung über tatsächliche Vermögensverhältnisse, der Gläubigerbegünstigung, etc.