Rechtsanwalt (u.a.) für Inkasso und Forderungseinzug in Nürnberg, Fürth, Erlangen - Anwaltskanzlei Uwe Willmann
Das Inkassorecht in Deutschland – ein Überblick von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg
Seit mehreren Jahren stelle ich als in Deutschland tätiger Rechtsanwalt fest, dass die Zahlungsmoral von Privatleuten, Unternehmen aber auch der öffentlichen Hand immer schlechter wird. Das Nachsehen haben diejenigen, die ihre Leistung bereits erbracht haben. Zunehmend häufiger wird die Anwaltskanzlei Willmann deshalb mit dem Einzug offener Forderungen, dem Inkasso beauftragt. Und das nicht nur von Privatleuten und Unternehmen aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen, sondern bundesweit.
Unser Anliegen ist es, möglichst effizient Ihre Forderungen durchzusetzen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie nicht selbst Ihre zahlungsunwilligen Kunden immer wieder anmahnen und damit kostbare Zeit verstreichen lassen. Sinnvoller ist es, spätestens nach einer ergebnislosen Mahnung den „Fall“ an uns, die Anwaltskanzlei Willmann in Nürnberg, zu übergeben. Auf dem Gebiet des Inkasso ist Zeit im wahrsten Sinne des Wortes auch Geld! Wir ziehen Ihre Forderungen in ganz Deutschland für Sie ein.
Nur wenn Ihre Forderung schnell per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Zahlungsklage mit sich anschließendem Zahlungsurteil rechtskräftig festgestellt ist, kann auch die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher und/oder die Pfändung von Vermögenswerten, wie z.B. Bankkonten etc. erfolgen.
Es gilt, den Vollstreckungsbescheid oder das Gerichtsurteil möglichst schnell zu erlangen und dann auch zu vollstrecken – bevor der Schuldner möglicherweise einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens stellt. Schon häufig ist es Rechtsanwalt Willmann gelungen, gerade noch rechtzeitig Vermögenswerte für Gläubiger zu sichern, bevor dann vom Schuldner doch noch Insolvenzantrag gestellt wurde. Da unsere Kanzlei nicht nur in Nürnberg, Fürth und Erlangen, sondern auch bundesweit viel im Insolvenzrecht tätig ist, kennen wir die Tricks unredlicher Schuldner – also von Schuldnern, die bewusst und mit von vorneherein oftmals betrügerischer Absicht versuchen, Lieferanten und Dienstleister zu schädigen, in dem Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne sie auch bezahlen zu wollen.
Um Ihr Ziel, doch noch Ihr Geld zu bekommen, zu erreichen, ist aber schnelles Handeln erforderlich – von Ihnen, gemeinsam mit uns.
Immer wieder ist es aber auch möglich, mit dem Schuldner außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen zu treffen – von der Ratenzahlungsvereinbarung, die aber richtig formuliert sein muss (!!) bis hin zur Abgabe eines außergerichtlichen notariellen Schuldanerkenntis. Letzteres stellt ebenfalls einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem auch Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung möglich werden. Zu denken ist hier an die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken bei Immobilieneigentum des Schuldners, die Pfändung von Bankkonten, die Pfändung von Gesellschaftsanteilen, die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z.B. die Pfändung von Steuerstattungsansprüchen) usw. .
Auch in schwierigen Fällen sind wir effizient für Sie tätig. Kreativität beim Forderungseinzug und Inkasso – eine unserer Stärken!
Die anfallenden Gebühren sind übrigens regelmäßig nicht höher, als bei einem Inkassobüro, das seinerseits für den Fall, dass gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, in der Regel dann auch eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung der jeweiligen Forderung beauftragt. Wählen Sie Ihren Rechtsanwalt selbst aus und überlassen Sie das nicht dem Inkassobüro.
Die folgende Checkliste – von Rechtsanwalt Willmann für Sie zusammengestellt – hilft Ihnen sicherlich, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.
Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Inkassorecht und zum Forderungseinzug - Mahnwesen. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer inkassorechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.
Sollten Sie in Anspruch genommen werden, ohne dass die geltend gemachte Forderung berechtigt ist, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Leider kommt es immer häufiger vor, dass vermeintliche Gläubiger versuchen, auch offenkundig unbegründete Forderungen mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Die Geltendmachung unberechtigter oder völlig überhöhter Forderungen (häufig z.B. im Schadensersatzrecht) wehren wir für Sie ab!
Aber auch auf anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts und Wirtschaftsstrafrechts sind wir für Sie tätig. Beispielhaft sei nur erwähnt das Steuerstrafrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht – insbesondere das GmbH-Recht, das Insolvenzstrafrecht, das Bankrecht, das gewerbliche Mietrecht und das Kapitalanlagerecht.
Die wichtigsten Stichwörter zum Inkasso / Forderungseinzug auf einen Blick – von Rechtsanwalt Willmann Nürnberg:
- Anerkenntnis
- Anerkenntnisurteil
- Anwalt
- Anwalt für Inkassoverfahren
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- Anwaltliches Mahnschreiben
- Bank
- Bankrott
- Banksicherheiten
- Debitoren
- Eidesstattliche Versicherung
- Einspruch gegen Mahnbescheid
- Einspruch gegen Versäumnisurteil
- Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
- Erste Mahnung
- Falsche eidesstattliche Versicherung
- Forderung
- Forderungsanmeldung
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- Forderungseinzug
- Forderungsmanagement
- Forderungspfändung
- Forderungsverzicht
- Gerichtliches Mahnverfahren
- Gerichtlicher Mahnbescheid
- Gerichtlicher Vergleich
- Gerichtsvollzieher
- Gläubiger
- Gläubigerforderung
- Grundbuch
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- Insolvenztabelle
- Insolvenzverfahren
- Klage
- Kreditoren
- Mahnbescheid
- Mahnschreiben
- Mahnung
- Mahnverfahren
- Notarielles Schuldanerkenntnis
- Notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung
- Offenbarungseid
- Offene Forderung
- Pfändung
- Privates Insolvenzverfahren
- Ratenzahlung
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Ratenzahlungsvergleich
- Rechtsanwalt für Inkasso
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- Schulden
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- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Vergleich
- Vergleich mit Gläubigern
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- Zweite Mahnung
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
