Das Inkassorecht in Deutschland – ein Überblick von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg

Seit mehreren Jahren stelle ich als in Deutschland tätiger Rechtsanwalt fest, dass die Zahlungsmoral von Privatleuten, Unternehmen aber auch der öffentlichen Hand immer schlechter wird. Das Nachsehen haben diejenigen, die ihre Leistung bereits erbracht haben. Zunehmend häufiger wird die Anwaltskanzlei Willmann deshalb mit dem Einzug offener Forderungen, dem Inkasso beauftragt. Und das nicht nur von Privatleuten und Unternehmen aus dem Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen, sondern bundesweit.

Unser Anliegen ist es, möglichst effizient Ihre Forderungen durchzusetzen. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie nicht selbst Ihre zahlungsunwilligen Kunden immer wieder anmahnen und damit kostbare Zeit verstreichen lassen. Sinnvoller ist es, spätestens nach einer ergebnislosen Mahnung den „Fall“ an uns, die Anwaltskanzlei Willmann in Nürnberg, zu übergeben. Auf dem Gebiet des Inkasso ist Zeit im wahrsten Sinne des Wortes auch Geld! Wir ziehen Ihre Forderungen in ganz Deutschland für Sie ein.

Nur wenn Ihre Forderung schnell per Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Zahlungsklage mit sich anschließendem Zahlungsurteil rechtskräftig festgestellt ist, kann auch die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher und/oder die Pfändung von Vermögenswerten, wie z.B. Bankkonten etc. erfolgen.

Es gilt, den Vollstreckungsbescheid oder das Gerichtsurteil möglichst schnell zu erlangen und dann auch zu vollstrecken – bevor der Schuldner möglicherweise einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens stellt. Schon häufig ist es Rechtsanwalt Willmann gelungen, gerade noch rechtzeitig Vermögenswerte für Gläubiger zu sichern, bevor dann vom Schuldner doch noch Insolvenzantrag gestellt wurde. Da unsere Kanzlei nicht nur in Nürnberg, Fürth und Erlangen, sondern auch bundesweit viel im Insolvenzrecht tätig ist, kennen wir die Tricks unredlicher Schuldner – also von Schuldnern, die bewusst und mit von vorneherein oftmals betrügerischer Absicht versuchen, Lieferanten und Dienstleister zu schädigen, in dem Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne sie auch bezahlen zu wollen.

Um Ihr Ziel, doch noch Ihr Geld zu bekommen, zu erreichen, ist aber schnelles Handeln erforderlich – von Ihnen, gemeinsam mit uns.

Immer wieder ist es aber auch möglich, mit dem Schuldner außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen zu treffen – von der Ratenzahlungsvereinbarung, die aber richtig formuliert sein muss(!!) bis hin zur Abgabe eines außergerichtlichen notariellen Schuldanerkenntis. Letzteres stellt ebenfalls einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem auch Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung möglich werden. Zu denken ist hier an die Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken bei Immobilieneigentum des Schuldners, die Pfändung von Bankkonten, die Pfändung von Gesellschaftsanteilen, die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z.B. die Pfändung von Steuerstattungsansprüchen) usw..

Auch in schwierigen Fällen sind wir effizient für Sie tätig. Kreativität beim Forderungseinzug und Inkasso – eine unserer Stärken!

Die anfallenden Gebühren sind übrigens regelmäßig nicht höher, als bei einem Inkassobüro, das seinerseits für den Fall, dass gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden, in der Regel dann auch eine Anwaltskanzlei mit der Durchsetzung der jeweiligen Forderung beauftragt. Wählen Sie Ihren Rechtsanwalt selbst aus und überlassen Sie das nicht dem Inkassobüro.

Inkasso und Forderungseinzug Checkliste

Die folgende Checkliste wird Ihnen helfen, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.

Sollten Sie in Anspruch genommen werden, ohne dass die geltend gemachte Forderung berechtigt ist, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Leider kommt es immer häufiger vor, dass vermeintliche Gläubiger versuchen, auch offenkundig unbegründete Forderungen mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen. Die Geltendmachung unberechtigter oder völlig überhöhter Forderungen (häufig z.B. im Schadensersatzrecht) wehren wir für Sie ab!

Aber auch auf anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts und Wirtschaftsstrafrechts sind wir für Sie tätig. Beispielhaft sei nur erwähnt das Steuerstrafrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht – insbesondere das GmbH-Recht, das Insolvenzstrafrecht, das Bankrecht, das gewerbliche Mietrecht und das Kapitalanlagerecht.

Für Gläubiger:

  • Wie setze ich meinen Zahlungsanspruch gegenüber meinem Schuldner effizient, d.h. möglichst schnell durch?
  • Muss ich unbedingt ein gerichtliches Verfahren einleiten?
  • Welches gerichtliche Verfahren ist ggf. das Richtige? Ein Mahnbescheidsverfahren oder eine Zahlungsklage?
  • Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel gegen meinen Schuldner zu erlangen?
  • Wie kann ich gegen meinen Schuldner notfalls die Zwangsvollstreckung betreiben?
  • Was ist die Eidesstattliche Versicherung des Schuldners?
  • Was tue ich am Besten, wenn mein Schuldner kein pfändbares Einkommen und kein pfändbares Vermögen hat?
  • Was kann ich tun, wenn mein Schuldner einen Insolvenzantrag stellt?
  • Kann ich am Insolvenzverfahren beteiligt sein?
  • Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht im Insolvenzverfahren?
  • Kann ich ggf. selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen meinen Schuldner stellen?
  • Macht eine Strafanzeige wegen Betrugs Sinn?

Für Schuldner:

  • Muss ich die Forderung meines Gläubigers bezahlen?
  • Kann ich eventuell eine Ratenzahlung vereinbaren?
  • Macht es Sinn, mit meinem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zu treffen, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden?
  • Was ist beim Abschluss einer solchen außergerichtlichen Vereinbarung zu beachten?
  • Wie verhalte ich mich, wenn es doch zum gerichtlichen Verfahren kommt?
  • Wie kann ich die Kosten im gerichtlichen Verfahren niedrig halten?
  • Kann ich ggf. auch im gerichtlichen Verfahren noch eine Einigung in Form eines Vergleichs herbeiführen?
  • Was kann ich tun, wenn die Forderung meines Gläubigers durch Zahlungsurteil oder Vollstreckungsbescheid tituliert ist, ich aber dennoch nicht bezahlen kann?
  • In welche Vermögenswerte kann mein Gläubiger vollstrecken?
  • Muss ich die Eidesstattliche Versicherung leisten?
  • Darf oder muss ich sogar einen Insolvenzantrag stellen?
  • Welche Fristen sind ggf. für einen Insolvenzantrag zu beachten?
  • Welche Vorteile bringt in bestimmten Situationen ein Insolvenzantrag?
  • Wie stelle ich einen Insolvenzantrag?
  • Was ist im privaten Insolvenzverfahren alles zu beachten?
  • Was tue ich, wenn mein Gläubiger eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen mich stellt?

Fragen zum Inkasso und Forderungseinzug

Weitere Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach dazu eine Nachricht oder Rufen Sie uns an um einen Termin zu Vereinbaren. Sie erreichen uns unter: Telefon: 0911 54 41 290 oder per E-Mail: anwalt@uwe-willmann.de

Mit Ausfüllen des Formulars werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussanfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Bitte bestätigen Sie untenstehend Ihr Einverständnis zur Speicherung der Formulardaten. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Datenschutz.