Wozu überhaupt Verträge?

Nahezu jedem Lebenssachverhalt liegt ein Vertrag zugrunde. Sie stehen morgens auf und gehen zum Bäcker, um sich Ihre Brötchen zu holen – Sie schließen mit der Bäckerei einen Kaufvertrag. Oftmals ist man sich gar nicht bewusst, Verträge zu schließen oder bereits abgeschlossen zu haben. Vertragsrecht betrifft also jeden mündigen Bürger.

Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden; bei bestimmten Geschäften ist Schriftform aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben – zum Teil sogar ein weiteres Formerfordernis, nämlich die notarielle Beurkundung (z.B. ein Immobilien- oder Grundstückskaufvertrag, ein Geschäftsanteilsabtretungsvertrag GmbH-Anteile betreffend etc.).

Bei Geschäften mit einem mehr als nur unerheblichen Wertumfang (Brötchenkauf) ist unbedingt die Schriftform des Vertrages zu empfehlen. So kann bei Unstimmigkeiten und Differenzen betreffend die getroffenen Vereinbarungen auf das von den Vertragsparteien unterzeichnete Schriftstück zurückgegriffen werden, um unterschiedliche Auffassungen, z.B. betreffend Konditionen, Preise, Lieferfristen, Zahlungsfristen, Identität der Vertragspartner oder andere wesentliche im Vertrag geregelte Dinge schnell und unkompliziert zu klären.

Mit einem Schriftstück, also einem Vertrag in der Hand, wird das, was die Parteien und Vertragspartner gewollt haben, sichtbar und damit auch beweisbar. Das ist wichtig für den Fall, dass die Vertragsparteien zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise einmal nicht mehr einer Meinung sind und dann im schlimmsten Falle ein Gericht zu entscheiden hat, welche Vertragspartei nach geltendem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Vertragsrechts denn jetzt die richtige Auffassung hat.

Vertragstypen

Verträge werden in nahezu allen Geschäfts- und Lebensbereichen geschlossen.

Die wichtigsten Vertragstypen sind

  • Arbeitsverträge (unbefristete und befristete Arbeitsverträge) im Arbeitsrecht,
  • Aufhebungsverträge im Zivilrecht und im Arbeitsrecht,
  • Darlehensverträge im Bankrecht,
  • Eheverträge im Familienrecht,
  • Erbverträge im Erbrecht,
  • Geschäftsanteilskaufverträge im Gesellschaftsrecht,
  • Geschäftsführerverträge im Gesellschaftsrecht bzw. Arbeitsrecht,
  • Gesellschaftsverträge im Gesellschaftsrecht (für Gesellschaften mit beschränkter Haftung – GmbH, für Aktiengesellschaften – AG, für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, für die Limited – Ltd. , für die Kommanditgesellschaft – KG, für die offene Handelsgesellschaft-OHG, für die GmbH & Co.KG usw.),
  • Immobilienkaufverträge im Baurecht,
  • Kaufverträge im Kauf(vertrags)recht,
  • Leasingverträge im Leasingrecht,
  • Lieferverträge,
  • Mietverträge im gewerblichen und privaten Mietrecht,
  • Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen im Ehe- und Familienrecht,
  • Unternehmenskaufverträge,
  • Unternehmensnachfolgeverträge im Erb-/Familien- und Gesellschaftsrecht,
  • Werkverträge im Werkvertragsrecht (häufig z.B. Architektenverträge, Bauträgerverträge, Bauverträge, Maschinenbauverträge),
  • Zuliefererverträge,
  • usw.

Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement

Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg unterstützt Sie bei all Ihren Vertragsverhandlungen und der Formulierung bzw. Erstellung von Verträgen jedweder Art. Sowohl im privaten Lebensumfeld als auch im geschäftlichen Bereich.

Wir verhandeln und gestalten Ihre Verträge so, dass sowohl Ihre wirtschaftlichen wie auch Ihre privaten Interessen im Verhältnis zu Ihrem Vertragspartner umfänglich gewahrt und gesichert werden.

Ebenso wichtig wie die Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung und die Formulierung des Wortlautes der Verträge ist die Nachbetreuung der geschlossenen Verträge.

Sie selbst und/oder Ihre Mitarbeiter müssen jederzeit Bescheid wissen über die Inhalte der geschlossenen Verträge. Die mit der jeweiligen Abwicklung des jeweiligen Geschäfts betrauten Personen müssen Kenntnis davon haben, was konkret im jeweiligen Zeitpunkt der Vertragsabwicklung zu tun ist, um Ihre vertraglichen Rechte umfassend zu erhalten.

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass in einem Vertrag niedergelegte Rechte nicht gewahrt und durchgesetzt werden können, weil vorab Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Rechte einfach nicht beachtet werden. Oder auch umgekehrt: es werden gegenüber dem Vertragspartner Leistungen erbracht, ohne dass dieser seinerseits vertraglich verlangte Vorleistungen, Zulieferarbeiten etc. erbracht hat.

Hier sollte immer gewährleistet sein, dass bei Zweifelsfragen die sofortige Abstimmung mit dem betreuenden Anwalt erfolgt, um wirklich zu verhindern, dass vertragliche Rechte schlichtweg durch Versäumnisse verloren gehen. Oftmals entscheidend ist, die gesamte Geschäfts- und Vertrags- bzw. Projektabwicklung durch begleitenden Schriftverkehr sicherzustellen.

Auch im Vertragsmanagement verfügt Herr Rechtsanwalt Willmann über sehr viel Erfahrung. Rufen Sie auch dann an, wenn Sie sich vielleicht nicht sicher sind, ob Sie zur Wahrung Ihrer Rechte im Verhältnis zu Ihrem Vertragspartner tätig werden müssen oder nicht. Wir klären das schnell und zuverlässig für Sie.

Vetragsrecht Checkliste

Die folgende Checkliste wird Ihnen helfen, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Vertragsrecht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer vertragsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.

  • Brauche ich überhaupt einen Vertrag?
  • Wie verhandle ich einen Vertrag?
  • Soll ich den Vertrag so unterschreiben?
  • Wie formuliere ich den Vertrag am Besten?
  • Was sollte alles in dem Vertrag stehen?
  • Wie stelle ich durch den Vertrag sicher, dass meine Rechte auch bei späteren Unstimmigkeiten gewahrt bleiben?
  • Sollte ich einen „Mustervertrag“ verwenden?
  • Welche Formvorschriften bestehen für den Vertrag?
  • Sollte ich einen mir vorgelegten, wichtigen Vertrag (z.B. Immobilienkaufvertrag) immer (vor Abschluss!) durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen?
  • Ist es billiger, vorab eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt vornehmen zu lassen oder im Zweifelsfalle nach dem Vertragsabschluß zu streiten?
  • Ist alleine durch die notarielle Beurkundung eines Vertrages sichergestellt, dass meine Rechte als Vertragspartei gewahrt werden?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich nach dem Vertrag?
  • Muss ich mich an einen geschlossenen Vertrag halten?
  • Wie kann ich Verträge nachverhandeln?
  • Ist es sinnvoll, auch die Abwicklung von Verträgen durch einen Rechtsanwalt zur jederzeitigen Wahrung meiner Rechte begleiten zu lassen?
  • Brauche ich in meinem Unternehmen ein Vertragsmanagement?
  • Was ist im Zusammenhang mit der Kündigung von Verträgen zu beachten?
  • Kann ich den Vertrag fristlos kündigen?

Fragen zum Vertragsrecht

Weitere Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach dazu eine Nachricht oder Rufen Sie uns an um einen Termin zu Vereinbaren. Sie erreichen uns unter: Telefon: 0911 54 41 290 oder per E-Mail: anwalt@uwe-willmann.de

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