Zu unserer Mandantschaft gehören – zum Teil seit über 20 Jahren:

  • Produktionsbetriebe
  • Handelsunternehmen
  • Handwerksbetriebe
  • IT – Unternehmen
  • Consulting – Unternehmen
  • Freiberufler (Ärzte, Architekten, Ingenieurbüros, Vermögens- und Unternehmensberater, etc.)
    sowie andere Unternehmen, jeweils aus unterschiedlichen Branchen mit einer Betriebsgrösse von 1 – ca. 120 Mitarbeitern.

Außerdem beraten wir anspruchsvolle Privatklientel, z.B. im Steuerstrafrecht. Wir klären für die von uns beratenen Mandanten alle Rechtsfragen, ggf. duch Hinzuziehung weiterer Fachleute, wie z.B. mit uns kooperierenden Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Für die von uns betreuten privaten Mandanten, Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter regulieren wir aber auch Verkehrsunfälle, entwerfen wir Eheverträge und/oder Scheidungsvereinbarungen, klären wir erbrechtliche Fragestellungen etc. . Auch bei Hausdurchsuchungen, strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in umfangreichen (Wirtschafts-)Strafverfahren verfügen wir über ein erhebliches Maß an Erfahrung – wir verteidigen Sie, aber selbstverständlich auch Ihre Familienmitglieder oder andere Personen, die Ihnen wichtig sind. Wir legen gegenüber unseren Mandanten und Kunden großen Wert auf eine umfassende Beratung, aber auch einen wertschätzenden, respektvollen Umgang. Die Zusammenarbeit muss – um erfolgreich zu sein – von wechselseitigem Vertrauen geprägt sein. Die notwendige Diskretion ist selbstverständlich – umgekehrt erwarten wir aber auch von Kundenseite, dass wir sämtliche Informationen zu den für die Beratung relevanten Sachverhalten bekommen.