Arbeitsrecht

 

Anwaltskanzlei (u.a.) für Arbeitsrecht in Nürnberg, Fürth, ErlangenRechtsanwalt Uwe Willmann



Das Arbeitsrecht in der anwaltlichen Praxis – ein kurzer Überblick von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg



Im Arbeitsrecht geht es in der Regel um die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffend das Arbeitsverhältnis. Als Rechtsgrundlagen sind im jeweiligen Interessenkonflikt zu berücksichtigen gesetzliche Regelungen, wie z.B. das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), aber auch der jeweilige individuelle zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag und etwaige geltende tarifvertragliche Regelungen. Daneben kommen weitere Spezialregelungen zum Arbeitsrecht in Betracht.


In der klassischen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung geht es um die Wirksamkeit von Kündigungen, häufig ausgesprochen vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer; der Arbeitnehmer erhebt unter Wahrung einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht.


Der Rechtsanwalt – ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite – prüft insbesondere, ob arbeitsrechtliche Kündigungsfristen eingehalten wurden, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt und ob es einen Kündigungsgrund gibt. Es wird unterschieden zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen.


Häufig stellt sich die Situation so dar, dass es von Arbeitgeberseite zwar das Bedürfnis gibt, sich vom Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – zu trennen. Sofern es sich um keinen Kleinbetrieb handelt, gilt dann das Kündigungsschutzgesetz, der Arbeitgeber hat aber häufig keinen „glasklaren“ Kündigungsgrund. Die Kündigung erfolgt trotzdem.


Der Arbeitnehmer will häufig ebenfalls nicht mehr beim bisherigen Arbeitgeber seine Tätigkeit fortsetzen. Gleichzeitig will er aber die Kündigung unter Berücksichtigung geltenden Arbeitsrechts nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitnehmer erhebt deshalb Kündigungsschutzklage, möglicherweise kombiniert mit einer Klage auf Lohnfortzahlung.


Das Arbeitsgericht versucht dann im ersten Verhandlungstermin, im sogenannten Gütetermin, zwischen den Parteien unter Einschätzung des jeweiligen Prozessrisikos und natürlich auch unter Berücksichtigung der Grundlagen des Arbeitsrechts zu vermitteln und einen Kompromissvorschlag zur gütlichen, einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits zu vermitteln.


Häufig schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann im Gütetermin einen Vergleich und vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis – meist aus betriebsbedingten Gründen - zu einem bestimmten Termin endet und der Arbeitnehmer dafür noch eine Abfindung erhält. Die Höhe der Abfindung bemisst sich dabei u.a. nach der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers im jeweiligen Betrieb/Unternehmen.


Das Arbeitsgericht Nürnberg schlägt häufig zur Höhe der Abfindung einen Betrag von einem Drittel bis zur Hälfte eines Monatsgehaltes je Beschäftigungsjahr vor. Diese Abfindung erhält der Arbeitnehmer dann für den Verlust des Arbeitsplatzes.


Der Vorteil eines derartigen Vergleichs liegt darin, dass die Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schnell Rechtssicherheit erlangen und der Ausgang des Kündigungsschutzprozesses nicht über Monate, manchmal auch Jahre hinweg ungewiss bleibt und damit zum Teil hohe wirtschaftliche Risiken mit sich bringt. Die Zahlung einer Abfindung ist demnach für Arbeitgeber häufig günstiger, als vielleicht nach 9-12 Monaten Prozessdauer vom Arbeitsgericht bescheinigt zu erhalten, dass die ausgesprochene Kündigung doch unwirksam war und deshalb nun für den Zeitraum der Prozessdauer die Gehälter nachzubezahlen sind – selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ab dem Termin der Zustellung der Kündigung freigestellt hat.


Letztlich gilt es auch hier wieder, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Parteien zu finden und dann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechend rechtssicher zu gestalten. Nur in Einzelfällen ist zu empfehlen, den Kündigungsschutzprozess wirklich bis zu Ende zu führen und dann durch Urteil des Arbeitsgerichts entscheiden zu lassen, ob die ausgesprochene Kündigung rechtswirksam war oder nicht. Im Zweifelsfalle trägt der Arbeitgeber nach den Regeln des in Deutschland geltenden Arbeitsrechts die höheren Risiken.


Kündigungen von Arbeitgeberseite sollten deshalb – ggf. auch mit anwaltlicher Unterstützung – sorgfältig vorbereitet werden. Kündigungsfristen müssen geprüft werden, Kündigungsgründe untersucht werden und auch auf die richtige Zustellung der Kündigung ist unbedingt zu achten. Sofern ein Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung existiert, ist auch diese Institution in ein etwaiges Kündigungsverfahren nach bestimmten Verfahrensregeln einzubeziehen.


Die Fehlerquellen sind sehr vielfältig und anwaltliche Beratung durch einen im Arbeitsrecht qualifizierten Rechtsanwalt lohnt sich immer – sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer.


Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in allen anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Dies betrifft Fragen der Lohn- und Gehaltszahlung, die Gestaltung von Zeugnissen, die Formulierung bzw. Überprüfung von Abmahnungen (wichtig für verhaltensbedingte Kündigungen) und die Beendigung von Arbeitsverträgen z.B. per Aufhebungsvertrag.


Wir formulieren und prüfen für Sie Aufhebungsverträge, formulieren und prüfen Zeugnisse und verhandeln für Sie die Höhe einer etwaigen gewünschten bzw. vom Arbeitnehmer verlangten Abfindung.



Auch im Arbeitsrecht versuchen wir als Rechtsanwälte die für Sie bestmögliche Lösung schnell und unter Schonung all Ihrer Ressourcen (Zeit, Geld, Nerven) umzusetzen – nach Möglichkeit ohne die Gerichte oder spätestens im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.


Gerne sind wir auch hier bundesweit für Sie tätig – also nicht nur im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen, sondern auch in München, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Berlin, Hamburg und anderen Regionen.


Die folgende Checkliste – von Rechtsanwalt Willmann für Sie zusammengestellt – hilft Ihnen sicherlich, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.



Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Arbeitsrecht – sowohl aus Arbeitgeber- wie auch aus Arbeitnehmersicht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer arbeitsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.


zur Checkliste!


Die wichtigsten Stichwörter zum Arbeitsrecht auf einen Blick – von Rechtsanwalt Willmann Nürnberg:

 

 

  • Abfindung
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  • Außerordentliche Kündigung
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  • Betriebsverfassungsgesetz
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  • Bundesagentur für Arbeit
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  • Drei-Wochen-Klagefrist
  • Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
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  • Experte im Arbeitsrecht
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  • Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg
  • Freelancer
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  • Fristen für eine Kündigung
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  • Rückständiger Lohn
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  • Zustellung der Kündigung
  • Zustimmung des Betriebsrats


nach oben zurück - Bookmark and Share     nach oben nach oben - drucken Diese Seite drucken - 05.02.2012

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