Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zum Verzicht auf die Kündigungsschutzklage verpflichten?
Ein formularmäßiger Klageverzicht des Arbeitnehmers im unmittelbaren Anschluss an Arbeitgeberkündigung ist regelmäßig unwirksam, insbesondere wenn der Arbeitnehmer für den Verzicht auf die Klageerhebung keine Gegenleistung erhält.
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