Erfolgreiche Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht!
Nach 7 Verhandlungstagen wurde der Mandant, ein ehemaliger sehr erfolgreicher Unternehmer und Chef einer Unternehmensgruppe, wegen Verletzung der Buchführungspflicht in 10 Fällen (falsche Bilanzen) nur zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nach über 6 Jahren aufwändiger Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhoben wegen angeblichen über 500-fachen Betrugs, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht.