Wurde Hoeneß mit dem Urteil des Landgerichts München zu hart bestraft?

Als nicht mit dem Hoeneß-Fall befasster Rechtsanwalt in Nürnberg für Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht kenne ich den Sachverhalt nur aus der Presse, Funk- und Fernsehen. Nach allem, was ich als Anwalt und Privatperson bislang wahrgenommen habe, erachte ich das Urteil des Landgerichts München als sachgerecht. Meines Erachtens wurde vom Gericht die Selbstanzeige von Herrn Hoeneß zu Recht als nicht wirksam erachtet mit der Folge, dass eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zwingend erfolgen musste. Nur eine wirksame Selbstanzeige hätte zu einer Straffreiheit führen können. Eine Bewährungsstrafe, die nur bis zu einer Strafhöhe von maximal zwei Jahren ausgesprochen werden kann, kam nach meiner anwaltlichen Einschätzung aufgrund der Höhe der hinterzogenen Steuern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es auch im Verlaufe eines etwaigen Revisionsverfahrens letztendlich zu keinem anderen Ergebnis kommen.