Muss ein Beschuldigter immer die Durchsuchung seiner Wohnung dulden?

Nein, eine Durchsuchung einer Wohnung -auch beim Beschuldigten- kann durchaus rechtswidrig sein. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Durchsuchung dann unverhältnismäßig sein kann, wenn zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte Betäubungsmittel illegal erworben haben soll und dem Zeitpunkt der Durchführung der Wohnungsdurchsuchung ein Zeitraum von 18 Monaten liegt. Zur Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass nach allgemeiner Erfahrung in der Kriminalistik nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich nach einem so langen Zeitraum noch aus den verfahrensgegenständlichen Taten stammende Drogen in der Wohnung befinden würden. Dies gilt besonders dann, wenn sich in der Durchsuchungsanordnung keinerlei Hinweise finden, weshalb sich in der Wohnung noch Beweisgegenstände befinden sollen.