Restschuldbefreiung trotz Steuerhinterziehung?
Kann ein Schuldner, der rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, dennoch auch hinsichtlich seiner Steuerschulden Restschuldbefreiung erlangen?
Nach der aktuell noch geltenden Rechtslage geht das. Eine Steuerhinterziehung ist nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, BFH, keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung). Steuer- und Haftungsansprüche sind nämlich eigenständige, dem öffentlichen Recht zugehörige Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Sie unterliegen eigenen, von den zivilrechtlichen Deliktsansprüchen abweichenden Regeln und begründen daher keine Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.
Allerdings ist eine Änderung der Insolvenzordnung geplant, wonach zukünftig dem Schuldner die Restschuldbefreiung dann zu versagen ist, wenn er wegen einer zum Nachteil des antragstellenden Insolvenzgläubigers begangenen, dessen Vermögen beeinträchtigenden Straftat rechtskräftig verurteilt ist.
Dies gilt dann auch für eine Steuerstraftat.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
