Geschäftsverteilung zwischen GmbH-Geschäftsführern
Haftet einer von mehreren Geschäftsführern im Unternehmen ausschließlich für den Geschäftsbereich, der ihm zugeteilt wurde oder besteht eine Gesamtverantwortlichkeit für die Leitung der Gesellschaft?
Aber einer gewissen Unternehmensgröße ist es üblich und auch unabdingbar, dass sich nicht jeder Geschäftsführer um alles kümmert, sondern jeder Geschäftsführer bestimmte Ressorts betreut. So kommt es häufig vor, dass ein Geschäftsführer die kaufmännische Leitung übernimmt und ein anderer Geschäftsführer die technische Leitung des Unternehmens wahrnimmt.
Zu beachten ist aber: unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, z.B. im Zusammenhang mit einer denkbaren Insolvenzverschleppung, sind der Geschäftsbereich und der Haftungsbereich nicht deckungsgleich. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführer rein rechtlich für die Führung des Unternehmens gemeinsam verantwortlich sind und deshalb auch für alle Vorgänge in den jeweiligen Geschäftsbereichen gemeinsam haften. Die Geschäftsführer sind für die gesamte Geschäftsführung gemeinsam verantwortlich! Wenn ein Geschäftsführer gegen die Geschäftsführung des Anderen Bedenken hat, darf er diese Bedenken nicht unterdrücken, sondern muss intervenieren.
nach oben -
Diese Seite drucken - 05.02.2012
