Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei dem Einsatz von Ein-Euro-Jobbern im Unternehmen:
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn Arbeitgeber in ihren Betrieben so genannte „Ein-Euro-Jobber“ einsetzen möchten. Die Beschäftigung dieses Personenkreises stellt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinn von § 99 Abs.1 S.1 BetrVG dar.
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