Welche Rechte hat der Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren gegenüber dem Insolvenzschuldner bzw. Dritten?
Darf das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter dazu ermächtigen, die Räume eines am Eröffnungsverfahren nicht beteiligten Dritten zu durchsuchen?
Nein, ein vom Insolvenzgericht erlassener entsprechender Durchsuchungsbeschluss, der es gestattet, auch Räume von am Eröffnungsverfahren nicht beteiligten Dritten zur durchsuchen, ist unzulässig und deshalb rechtswidrig. Dies hat der BGH, also der Bundesgerichtshof, entschieden. Die §§ 21, 22 InsO berechtigen nicht zu Eingriffen in Rechte Dritter. Der verfassungsrechtlich gebotene Grundrechtsschutz ist höher zu bewerten, als die Bedürfnisse der Praxis, Verdunklungshandlungen vorzubeugen.
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Diese Seite drucken - 05.02.2012
