„Suche Barmann und Putzfrau“ – ist diese Formulierung zulässig?

Diese Formulierung ist nicht zulässig. Arbeitgeber müssen bei der Formulierung von Stellenanzeigen unbedingt darauf achten, dass die Stellenanzeige keinen diskriminierenden Inhalt aufweist. So muss die Stellenanzeige z.B. unbedingt geschlechtsneutral formuliert sein. Der Gastronom hätte also formulieren müssen: „Suche Barkeeper/in und eine/n Raumpfleger/in“.

Besondere Vorsicht im Zusammenhang mit Stellenanzeigen ist auch geboten bei Anzeigen mit altersspezifischem Inhalt. Gefährlich ist die Suche nach einem „jungen“ Bewerber oder einer „jungen“ Bewerberin.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber wissen, dass das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ausnahmslos von jedem Unternehmen zwingend zu beachten ist. Egal, ob das Unternehmen klein, mittelständisch oder groß ist. Werden die Regeln des AGG vom Arbeitgeber nicht beachtet, droht die klageweise Inanspruchnahme durch abgelehnte Bewerber auf Schadensersatz. Zwar ist hier die Entschädigung auf maximal drei Monatsgehälter begrenzt – dennoch lohnt es sich für Arbeitgeber, vorab die Formulierung einer Stellenanzeige sehr genau zu prüfen oder prüfen zu lassen.