Darf ein Arbeitgeber die zunächst erteilte Erlaubnis, einen Hund zum Arbeitsplatz mitzubringen, gegenüber dem Arbeitnehmer widerrufen?

Grundsätzlich müssen Arbeitgeber keine Hunde am Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers dulden. Nur wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausdrücklich die Erlaubnis erteilt, den Hund zur Arbeit mitbringen zu dürfen, ist es dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich gestattet, seinen Hund mitzunehmen. Allerdings kann diese Erlaubnis vom Arbeitgeber auch wieder widerrufen werden. Dem Arbeitgeber obliegt es nämlich, entsprechend seinem Direktionsrecht die Bedingungen festzulegen, unter denen Arbeit zu leisten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie im Streitfall – eine Störung der Arbeitsabläufe und/oder eine Geruchsbelästigung von dem mitgebrachten Hund ausgeht. In dem vom Landearbeitsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Hund der klagenden Arbeitnehmerin deren Kollegen angeknurrt, so dass sich diese nicht mehr ins Büro trauten. Außerdem ging von dem Hund eine Geruchsbelästigung aus. Es wurde festgestellt, dass der Hund eine Bedrohung für die anderen Mitarbeiter darstelle, da er ein gefährliches soziales und territoriales Verhalten zeige. Unter diesen Umständen darf der Arbeitgeber die ursprünglich erteilte Erlaubnis, den Hund ins Büro mitzubringen, widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn andere Mitarbeiter weiterhin ihre Hunde in das Unternehmen mitbringen dürfen.