Ist die Anfechtung einer durch Zwangsvollstreckung erlangten Abfindung zugunsten des Insolvenzverwalters möglich?

Muss ein Arbeitnehmer, der eine ihm zustehende Abfindung per Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beitreibt, dieses Geld auf Verlangen des Insolvenzverwalters zurückzahlen?

Das Bundesarbeitsgericht hat im konkreten Fall entschieden, dass der Arbeitnehmer die durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangten Gelder auf Verlangen des Insolvenzverwalters an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen hat, wenn die zwangsweise Beitreibung nach Insolvenzantragstellung erfolgt ist.

Im konkreten Fall stand die Abfindungszahlung dem Arbeitnehmer aufgrund eines mit dem Arbeitgeber im Mai 2006 vor dem Arbeitsgericht geschlossenen arbeitsrechtlichen Vergleichs zu. Der Arbeitgeber, der im März 2007 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte, erfüllte seine Zahlungspflicht aus dem mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vergleich nicht. Deshalb wurden Zahlungen im März und Mai 2007, jeweils nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollstreckt. Dieses Geld verlangt der Insolvenzverwalter jetzt per Anfechtung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO vom Arbeitnehmer zurück und hat insoweit vom BAG (Bundesarbeitsgericht) Recht bekommen. Der Arbeitnehmer muss die Abfindungszahlungen an den Insolvenzverwalter erstatten.