Gläubigerberatung

Gläubiger sollten sich immer vor der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen ihre Schuldner von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin ihrer Wahl beraten lassen, ob es nicht einfachere Möglichkeiten gibt, berechtigte Geldforderungen durchzusetzen. Nicht immer machen gerichtliche Verfahren mit der sich dann regelmäßig anschließenden Zwangsvollstreckung Sinn. Um die eigene Forderung schnell durchzusetzen, kann es in bestimmten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen z.B. sinnvoll sein, auf einen Teil der eigenen Forderung zu verzichten, um letztlich überhaupt noch Geld vom Schuldner zu erhalten. Besonders dann, wenn zu befürchten ist, dass der Schuldner so illiquide ist, dass er möglicherweise bereits über die Einleitung eines Insolvenzverfahrens nach deutschem oder englischem oder französischen Insolvenzrecht nachdenkt, ist es wichtig, schnell zu einer Zahlung durch den Schuldner zu gelangen. Aber auch hier ist zu berücksichtigen, die Abwicklung so zu gestalten, dass nicht möglicherweise nach Insolvenzantragstellung der Insolvenzverwalter vom Gläubiger auf der Grundlage von Anfechtungstatbeständen, die in der Insolvenzordnung geregelt sind, erlangte Gelder wieder zurückverlangt. Sofern der Schuldner bereits im Zeitpunkt der Bestellung der Ware oder Dienstleistung insolvent war, ist zu überlegen, ob nicht eine Strafbarkeit des Schuldners wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung oder anderer Straftaten, wie z.B. der Verletzung der Buchführungspflicht, des Kapitalbetrugs, des Bankrotts, der Untreue etc. in Frage kommt und ggf. durch den Gläubiger eine entsprechende Strafanzeige gestellt werden sollte. Für bestimmte Forderungen kann der Schuldner auch keine Restschuldbefreiung erlangen, selbst wenn er ein Insolvenzverfahren nach deutschem Insolvenzrecht einleitet. Die Fragen, die für Gläubiger zu klären sind, sind vielfältig – eine Beratung bei Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann in Nürnberg lohnt sich daher in jedem Fall, zumal Herr Rechtsanwalt Willmann sehr viel im Insolvenzrecht, wie auch im Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht tätig ist und deshalb weiß, welche Möglichkeiten auch der jeweilige Schuldner hat.Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie uns!