Insolvenzstrafrecht

Unter Insolvenzdelikten bzw. Insolvenzstraftaten versteht man Straftaten in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Diese Insolvenzstraftaten, ein Spezialbereich im Wirtschaftsrecht bzw. Wirtschaftsstrafrecht, werden häufig verübt von den Organen der jeweiligen Unternehmensleitung, also z.B. dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstand einer Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Krise des Unternehmens. Oft geht es um Vermögensverschiebungen, Manipulationen der Buchhaltung, die Vermeidung des Insolvenzantrages, betrügerische Handlungen gegenüber Dritten, z.B. Banken, Lieferanten, Kunden usw. . Stichworte zum Insolvenzstrafrecht: Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug, Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzantrag, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Verbrauch des Stammkapitals, verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschafterdarlehen, Gläubigerbegünstigung, Anfechtung, Strafverteidigung, Strafverteidiger, Rechtsanwalt, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzgericht.