Steuerstrafrecht
Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Die jeweiligen Straftatbestände sind niedergelegt in der Abgabenordnung (AO) i.V. mit den jeweiligen Steuergesetzen, wie z.B. dem Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz etc. . Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer Steuererklärung. Stichworte zum Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Zinseinkünfte, Schweiz, Steuerstrafverfahren, Kontrollmitteilung, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Steuerfahnder, Bußgeld, Luxemburg, Schwarzgeld, Schwarzgeldkonten, Steuerhehlerei, Steuerverkürzung, Strafverteidiger, Rechtsanwälte, Hausdurchsuchung, Durchsuchungsbeschluss, Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Wirtschaftsstrafrecht, Rechtsanwalt.