Oder werden durch § 265b StGB (Strafgesetzbuch) aufgrund eines Bezugs zum Kreditwesengesetz (KWG) nur inländische Kreditgeber geschützt?

Oder werden durch § 265b StGB (Strafgesetzbuch) aufgrund eines Bezugs zum Kreditwesengesetz (KWG) nur inländische Kreditgeber geschützt?

Der BGH hat mit Urteil vom 08.10.2014 entschieden, dass auch gegenüber einem ausländischen Kreditnehmer der Straftatbestand des Kreditbetrugs gemäß § 265b StGB verwirklicht werden kann. Die entsprechende Vorschrift im Strafgesetzbuch schützt auch international geschützte Individualrechtsgüter, wie hier das Vermögen des Kreditgebers. Unabhängig davon, ob dieser seinen Sitz in Deutschland oder –wie im durch den BGH entschiedenen Sachverhalt- in Irland hat. Die Gegenmeinung, wonach wegen des Bezugs von § 265b StGB zum Kreditwesengesetz nur inländische Kreditgeber geschützt werden, teilt der Bundesgerichtshof demnach nicht.

Wenn gegen Sie wegen Betrugs, Kreditbetrugs, Untreue, Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Bankrott, Steuerhinterziehung, Bilanzfälschung oder anderer Straftaten ermittelt wird, sollten Sie sich schnellstmöglich qualifizierte anwaltliche Unterstützung holen. Je früher die Beauftragung eines z.B. im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin erfolgt, desto eher kann bereits im Ermittlungsverfahren von anwaltlicher Seite Einfluss genommen werden, um Ihre Interessen als Verdächtiger/Beschuldigter zu wahren und ggf. auch zu einer Einstellung des Verfahrens noch vor der Erhebung einer Anklage zu gelangen. Vermeiden Sie auf jeden Fall eine Vernehmung ohne Rechtsanwalt! Rufen Sie uns an; Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann vertritt Sie sowohl engagiert als auch kompetent.