Sind Daten aus einer Liechtensteiner „Steuer-CD“ verwertbar?

Dürfen belastende Daten aus einer vom BND angekauften Daten-CD im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung verwendet werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzliche Verwertbarkeit von Daten bestätigt, die von einer CD stammen, welche durch einen Informanten an den BND verkauft wurde und die der BND im Wege der Amtshilfe an die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet hat. Im konkreten Fall war im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet worden. Den Anfangsverdacht begründete der Ermittlungsrichter damit, dass der Betroffene angeblich über Vermögensanlagen in Liechtenstein verfüge, deren Erträge er gegenüber den deutschen Finanzämtern nicht angegeben habe. Die belastenden Informationen stammten von einer Daten-CD, die der BND von einer Privatperson angekauft und der Steuerfahndung überlassen hatte. Die Verwertbarkeit der Steuerdaten wurde selbst für den Fall bejaht, dass der Erwerb der Daten-CD letztlich rechtswidrig gewesen sein sollte.

Eine problematische Entscheidung für Steuerbürger mit Vermögensanlagen im Ausland, die die dort erzielten Erträge nicht im Rahmen ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung deklarieren und deshalb den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.