Inhaber von Internetanschlüssen müssen grundsätzlich nicht die Nutzung des Anschlusses durch nahe Familienangehörige überwachen

Inhaber von Internetanschlüssen sind nicht ohne weiteres dazu verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte. Dies hat das OLG Frankfurt entschieden. Die Klage eines Musikverlages wurde abgewiesen.