Ist ein Armbruch während einer Raucherpause als Arbeitsunfall anzusehen? – Kanzlei Rechtsanwalt Uwe Willmann

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt. Das Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Deshalb bestehe bei einer Verletzung kein Anspruch auf Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente gegen die gesetzliche Unfallversicherung, so das Sozialgericht. Das Gericht hat insbesondere dargelegt, dass der Weg von und zur Raucherpause nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen ist. Es sei die freie Privatentscheidung der Klägerin, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar. Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause.